10.02.2023 - Verbandsversammlung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal muss Beschlussfassungen korrigieren
Während die Verbandsmitglieder frist- und formgerecht eingeladen und auch die Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht wurde, erfolgte jedoch aufgrund eines Versäumnisses die öffentliche Bekanntmachung der Versammlung nicht. Aufgrund dieses formalen Fehlers sind die gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und Hessen unwirksam und müssen erneut gefasst werden.
Der Vorstand des Zweckverbandes reagierte sofort, nachdem der Fehler bemerkt wurde und setzte die für das Frühjahr 2023 geplante Verbandsversammlung bereits für den 02.03.2023 an, um in der dann vorgezogenen Verbandsversammlung die Beschlüsse formal nachzuholen.
Die Arbeit des Zweckverbandes wird bis zur neuen Beschlussfassung unter den Vorgaben der GemO § 99 als vorläufige Haushaltsführung fortgeführt.