Checkliste | © ZV Welterbe

Ablauf und Kriterien der Preisvergabe

 

Wer kann nominiert werden?

  • Nominierte Kunst- und Kulturschaffende (Einzelpersonen oder Personengruppen) sollen durch ihr kulturelles oder künstlerisches Schaffen mit dem UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal verbunden sein. Eine Liste aller Ortsgemeinden und Städte, die im Welterbegebiet liegen, finden Sie hier.
  • Insbesondere kulturelle und/oder künstlerische Kooperationsprojekte, die in Zusammenarbeit mit mehreren Personen, Vereinen und/oder anderen Institutionen geplant und durchgeführt wurden, gelten als besonders auszeichnungsfähig.
  • Kulturinitiativen, an denen der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal federführend inhaltlich beteiligt ist aber nicht als Preisanwärter fungiert, können ebenfalls vorgeschlagen werden.
  • Von einer Nominierung sind Personen ausgenommen, die diese kulturellen Aktivitäten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger (z.B. hauptamtliche Kulturbeauftragte) wahrgenommen haben sowie kommunale Einrichtungen und Kommunen selbst. Amtsträger von Kommunen können bei nominierten Projekten als Kooperationspartner angegeben werden, haben jedoch keinen Anspruch auf einen geldlichen Preis, der ihnen als Amts- oder Privatperson ausgezahlt werden könnte.

 

Bewerbungs- und Bewertungskriterien

Projekte, Werke und Leistungen auf einem oder mehreren folgenden Gebieten von Kultur und Kunst sollen geehrt werden:

  • Bildende Künste
  • Musik
  • Darstellende Kunst (Choreographie/Ausdruckstanz, Theater, Laienspiel)
  • Literatur
  • Aktionskunst
  • Fotografie, Film- und Videokunst
  • Soziokultur
  • Kulturelle Bildung
  • Geschichte

 

Die Leitgedanken zur Lore (Link ) sollen sich zumindest in Teilen im Projekt, Werk oder in der Arbeit der Nominierten klar wiederfinden. Bei der Bewertung der Projekte wird außerdem auf die nachfolgenden Kriterien besonderes Augenmerk gelegt. Diese müssen nicht alle insgesamt erfüllt sein.

  1. Bezug der Person und/oder des Projekts zur Region
  2. Zusammenarbeit mit Anderen
  3. Beschäftigung mit der Kulturlandschaft und/oder Geschichte
  4. Ausstrahlungskraft und Wirkung in der Region und ggf. über die Region hinaus

 

Bewerbungsverfahren – Nominierung durch Dritte

Privatpersonen, Städte und Gemeinden als auch Vereine des Welterbes Oberes Mittelrheintal können je eine Person oder Personengruppe für den Welterbepreis für Kultur und Kunst vorschlagen. Der Zweckverband Welterbe kann ebenfalls Preisanwärter vorschlagen. Eine selbstständige Bewerbung durch Kunst- und Kulturschaffende ist nicht vorgesehen.

 

Die Vorschläge sind wie folgt per Email oder per Post durch Dritte einzureichen:

  • Differenziertes Anschreiben mit Nennung der Person oder Gruppe
  • Darin Nennung des persönlichen Bezugs der/des Nominierten zum Welterbe Oberes Mittelrheintal
  • Beschreibung des kulturellen und/oder künstlerischen Projekts oder Werks, das im vorangegangenen Jahr umgesetzt wurde (wenn vorhanden bitte Fotos, Presseberichte, Internetlinks o.ä. Quellen beilegen oder angeben)
  • Begründung, warum das Projekt oder Werk besonders wertvoll ist und gewürdigt werden soll
  • vollständige Kontaktdaten (Telefon, Adresse, Email) der/des Nominierten

 

Als Hilfestellung ist ein Formular zu verwenden, das hier zum Download steht:

 

 

 

 

 

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